Du willst Schüler des Kung Fu Centrum Nords werden? Dann komme gerne zu einem unverbindlichen und kostenlosen Probetraining vorbei oder schließe direkt den unten stehenden Online Vertrag ab und starte schon am nächste Wochentag mit deinem Kung Fu Training.

Verträge für Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren werden von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen.

Bitte kontaktiere uns in diesem Fall via Telefon, E-Mail oder direkt in der Schule während der Öffnungszeiten.

Kontakt 

    Deine Daten








    Mitgliedschafts- und Unterrichtsvertrag

    §1 Mitgliedschaft

    1. Der Schüler wird Mitglied der oben genannten Schule, erkennt deren Mitgliedsbestimmungen an und hat eine Exemplar der Trainingsbestimmungen erhalten.

    2. Durch die Mitgliedschaft in der Schule ist automatisch auch die persönliche Mitgliedschaft in der European Lok Yiu Wing Chun International Martial Arts Association eingeschlossen, der die Schule angehört.

    3. Trainingsrelevante Krankheiten, sowie Vorstrafen sind dem Schulleiter vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Hat der Schüler dies nicht gemeldet oder wird er nach Vertragsabschluss straffällig, behält sich die Schule eine fristlose Kündigung vor. Die Restbeiträge werden bei Ausschluss sofort fällig.

    §2 Vertragsdauer, Kündigung, Probezeit

    1. Der Vertrag wird für 12 Monate abgeschlossen.

    1.1 Bei einem Vertragsabschluss über unser Onlineformular hat der Schüler ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, welches auch die Probezeit beinhaltet.

    2. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristverlängerung ist der Eingang der Kündigung in der Schule.

    3. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit fristlos gekündigt werden; finanzielle Ansprüche der Schule über die Probezeit hinaus bestehen dann nicht mehr.

    4. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, weil besondere Umstände wie Schwangerschaft, Einberufung zum Wehr- bzw. Zivildienst etc., die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, eintreten, kann der Vertrag bei Zahlung der Hälfte der bis zum Ende der Vertragslaufzeit ausstehenden Beträge aufgelöst werden.

    §3 Beiträge

    1. Der Schüler zahlt bei Abschluss des Vertrages den ersten Unterrichtsbeitrag von 75,00 €.

    2. Nach Ablauf der Probezeit sind dann die einmalige Aufnahmegebühr von 30,00 € sowie der Jahresverbandsbeitrag von 200,00 € und die weiteren Unterrichtsbeiträge, pro Monat 75,00 € fällig.

    3. Der Jahresverbandsbeitrag ist in den folgenden Jahren bis spätestens 31. Januar jedes Jahres fällig.

    4. Alle Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren bis zum 5. jeden Monats von ihrem Konto abgebucht.

    5. Die Bankverbindung des Schülers wird im Formular weiter unten angegeben.

    6. Sollte der Schüler in Beitragsrückstand von zwei Monaten geraten, trägt er die dadurch entstehenden Kosten plus Mahngebühren, pro Mahnung 5€. Durch den Beitragsrückstand wird sofort die Restsumme des Vertrages fällig.

    7. An den gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Schule geschlossen. Die Schule behält sich eine 3-wöchige Sommerpause vor. Die Beitragspflicht besteht in jedem Fall weiter.

    §4 Unterricht

    1. Der Unterricht erfolgt nach den Trainingsbestimmungen der Schule und wird nach ermessen der Schule und entsprechend dem vom Schüler erreichten Unterrichtsstand, sowie absolviertem Prüfungsprogramm festgelegt.

    2. Zeitpunkt und Häufigkeit des Unterrichts wird von der schule bestimmt. Kurzfristig erforderliche Änderungen werden rechtzeitig, spätestens im vorangehenden Unterricht angekündigt. Sollte der Unterrichtsleiter bei einem Trainingstermin verhindert sein, ist er berechtigt, eine Ersatzkraft zu stellen.

    §5 Haftung

    Die Schule und deren Trainer haften nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen.

    §6 Sorgfaltspflicht

    Der Schüler darf die erlernten Techniken nicht an Dritte weitergeben und sie nur im Rahmen des Notwehrrechts gemäß §32 ff StGb anwenden. Der Schüler ist gehalten, mit seinen in der Schule erworbenen Erkenntnissen verantwortungsbewusst umzugehen.

    §7 Rechtsungültigkeit

    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, sind andere Bestimmungen davon nicht berührt. Gerichtstand ist der Standort der Schule, Hamburg.

    Bankverbindung

    Der Kontoinhaber muss identisch mit dem Antragsteller sein.


    Ich ermächtige Gudrun Öztürk, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Gudrun Öztürk auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Ich habe die Trainingsbestimmungen gelesen und akzeptiere diese.

    Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen.

    Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiere diese.

     

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